Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2005
Auf Basis der von
der IG Medien und der FotografInnen-Vereinigung Freelens erstellten AGB
1998.
I.Allgemeines
1.Die
nachfolgenden allgemeinen Liefer-
und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten
für alle vom Fotografen
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
2.Sie
gelten als vereinbart mit
Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den
Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3.Wenn
der Kunde den AGB widersprechen
will,
ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4.Die
AGB gelten im Rahmen einer
laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen.
II.Überlassenes Bildmaterial
1.Die
AGB gelten für jegliches
dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.Der
Kunde erkennt an, dass es sich bei
dem
vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v.
¤ 2 Abs.1
Ziff.5 UrhRG handelt.
3.Vom
Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4.Das
überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum
des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz
hierfür geleistet
wird.
5.Der
Kunde hat das Bildmaterial
sorgfältig und
pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.Reklamationen,
die den Inhalt der
gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt
das
Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.Nutzungsrechte
1.Der
Kunde erwirbt
grundsätzlich nur ein
einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2.Ausschließliche
Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf
das
jeweilige Grundhonorar.
3.Mit
der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall
ist maßgeblich das
Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist.
4.Jede
über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
· eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken,
·
jegliche
Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
· die Digitalisierung, Speicherung
oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
· jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
· jegliche Aufnahme oder Wiedergabe
der Bilddaten im Internet oder in
Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich
um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
· die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.Veränderungen
des
Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit
[M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.Der
Kunde ist nicht berechtigt, die
ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe
des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des
vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
IV.Honorare
1.Es
gilt das vereinbarte Honorar. Ist
kein
Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2.Das
Honorar gilt nur für die
einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch
den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen
(z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.Das
Honorar
gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,-- pro Aufnahme an.
5.Das
Honorar ist spätestens
binnen 3 Wochen
nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine
kürzere
Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in
Verzug. Nach
Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Kunden
zulässig.
V.Rückgabe
des Bildmaterials
1.Das
Bildmaterial ist in der
gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.Überlässt
der
Fotograf auf Anforderung des
Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde
das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt
worden ist.
3.Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.
VI.Vertragsstrafe,
Blockierung,
Schadensersatz
1.Bei
jeglicher unberechtigten (ohne
Zustimmung
des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei
unterlassenem,
unvollständigem, falsch
platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist
ein Aufschlag in
Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3.Bei
nicht rechtzeitiger
Rückgabe des
Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der
in Ziff.V.1. oder
2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
·
EUR
0,30 pro Tag und Bild
für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
· EUR 1,50 pro Tag und Bild
für Dias, Negative oder andere Unikate.
4.Für
beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der
Fotograf
die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
· EUR 45,-- pro S/W- oder Colorabzug
oder KB-Dia-Duplikat
·
EUR
130,-- pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
·
EUR
800,-- pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
·
EUR
1.600,-- pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad
der Beschädigung und dem
Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich bleibt
beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein
höherer bzw.
geringerer Schaden eingetreten ist.
5.Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an
welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6.Durch
diese Zahlungen
gemäß Ziffer VI. werden
keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII.
1.Es
gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden
zum Vertrag oder zu
diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.Die
etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.